Anmeldung und rechtliche Anforderungen
Welche Pflichten bestehen bei der Anmeldung?
Auch wer seine Solaranlage primär für den Eigenverbrauch nutzt, unterliegt mehreren gesetzlichen Meldepflichten. Diese betreffen die technische Einspeisung, die Erfassung in offiziellen Registern sowie steuerliche Aspekte. Eine unterlassene Anmeldung kann zu Bußgeldern oder dem Ausschluss von Förderungen führen – selbst bei kleinen Anlagen.
In der Praxis übernehmen viele Installateure Teile der Anmeldung, doch als Betreiber bleiben Sie verantwortlich für die fristgerechte und vollständige Erledigung. Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Schritte im Überblick.
Anmeldung in 4 Schritten
Netzbetreiber informieren
Melden Sie Ihre geplante PV-Anlage vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber an. Dieser prüft die Einspeisung und erstellt ggf. eine Anschlusszusage. Dieser Schritt ist immer erforderlich – unabhängig von Anlagengröße oder Einspeisewunsch.
Marktstammdatenregister
Jede PV-Anlage muss spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur registriert werden – auch bei reinen Eigenverbrauchsanlagen oder Balkonkraftwerken.
Steuerliche Erfassung
Für die meisten Dachanlagen ist eine steuerliche Anmeldung über das ELSTER-Portal notwendig – besonders, wenn Einnahmen aus Einspeisung erzielt werden oder eine Abschreibung geplant ist. Bei Balkonkraftwerken entfällt diese Pflicht meist.
Sonderfälle: Kommune informieren
In Einzelfällen ist eine zusätzliche Anzeige bei der Gemeinde nötig – etwa bei Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden, öffentlichen Flächen oder freistehenden Konstruktionen.

Tipp: Viele Installateure übernehmen die Anmeldung für Sie – zumindest teilweise. Klären Sie am besten vorab, wer welche Schritte übernimmt und ob Ihnen Nachweise zur Verfügung gestellt werden.
Steuerliche Erfassung & rechtliche Rahmenbedingungen
Auch kleine PV-Anlagen gelten aus steuerlicher Sicht als unternehmerische Tätigkeit. Daher ist eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt erforderlich – meist über das ELSTER-Portal mittels „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dabei entscheiden Sie, ob Sie als Kleinunternehmer gelten möchten oder eine Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug wählen.
Seit 2023 ist der Kauf vieler PV-Komponenten zwar von der Umsatzsteuer befreit, dennoch besteht weiterhin eine Meldepflicht. Auch die Art der Einnahmen (z. B. Einspeisevergütung oder Rückspeisung ins öffentliche Netz) muss korrekt angegeben werden. Im Zweifel kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein – insbesondere bei geplanten Erweiterungen oder Mietmodellen.

Tipp: Prüfen Sie vorab mit einem Steuerberater, ob eine steuerliche Erfassung notwendig oder sinnvoll ist – vor allem bei größeren Anlagen oder mehreren PV-Standorten.
Was muss ich sonst noch beachten?
In der Praxis sind weitere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen – etwa Genehmigungen, Zählerwechsel oder Eigentumsverhältnisse. Eine Baugenehmigung ist bei Dachanlagen in Wohngebieten meist nicht nötig, wohl aber bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassadeninstallationen. Für den Zählertausch ist in der Regel der Netzbetreiber zuständig – die Kosten liegen häufig zwischen 60 € und 150 €.
Bei Balkonkraftwerken bis 600 W genügt in vielen Bundesländern die Registrierung im Marktstammdatenregister – darüber hinaus gelten sie als reguläre PV-Anlagen. In Mietgebäuden ist grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Wichtig ist auch, dass Sie nach erfolgtem Netzanschluss eine ZerEZ-ID vom Netzbetreiber erhalten, mit der Sie Ihre Anlage eindeutig identifizieren können.
Rechtliche Übersicht nach Anlagengröße
Anlage | Anmeldung nötig? | Besonderheiten |
---|---|---|
Balkonkraftwerk bis 800 W | Ja – MaStR & ggf. Netzbetreiber | Zustimmung des Vermieters nötig, vereinfachtes Verfahren |
Dachanlagen bis 30 kWp | Ja – Netzbetreiber, MaStR, Finanzamt | Steuerfrei, keine EEG-Umlage, Einspeisevergütung möglich |
Anlagen 30–100 kWp | Ja – alle Instanzen wie oben | Keine Steuerfreiheit mehr, ggf. Fernsteuerbarkeit notwendig |
Anlagen ab 100 kWp | Ja – mit Direktvermarktungspflicht | Keine feste Einspeisevergütung mehr, zusätzlicher Aufwand & Marktintegration nötig |
Angaben nach bestem Wissen, Stand: Mai 2025 – ohne Gewähr. Änderungen möglich, bitte regelmäßig prüfen.