Welche Pflichten bestehen bei der Anmeldung?
Auch wenn du deine Photovoltaikanlage überwiegend für den Eigenverbrauch betreibst, musst du bestimmte gesetzliche Meldepflichten einhalten. Diese betreffen unter anderem die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Registrierung in offiziellen Registern sowie steuerliche Vorgaben. Fehlende oder verspätete Meldungen können zu Bußgeldern, Problemen mit dem Netzanschluss oder dem Verlust von Vergünstigungen führen.
In der Praxis übernehmen Installateure häufig einzelne Schritte der Anmeldung. Rechtlich verantwortlich für die vollständige und fristgerechte Erledigung bleibst jedoch immer du als Anlagenbetreiber. Im Folgenden zeigen wir dir die wichtigsten Pflichten und Schritte übersichtlich im Überblick.
Anmeldung in 4 Schritten
Netzbetreiber informieren
Vor der Installation musst du deine geplante Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dieser prüft den Netzanschluss und die Einspeisewöglichkeit und erteilt gegebenenfalls eine Anschlusszusage. Dieser Schritt ist immer erforderlich – unabhängig von Anlagengröße oder Einspeisewunsch.
Marktstammdatenregister
Jede Photovoltaikanlage muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das gilt auch für reine Eigenverbrauchsanlagen und Balkonkraftwerke.
Steuerliche Erfassung
Je nach Anlagenart kann eine steuerliche Erfassung über das ELSTER-Portal erforderlich sein – insbesondere bei Einspeisevergütung oder geplanter Abschreibung. Für viele private Anlagen entfällt die Umsatzsteuer inzwischen, eine formale Anmeldung kann dennoch notwendig sein.
Sonderfälle: Kommune informieren
In besonderen Fällen kann eine zusätzliche Anzeige bei der Gemeinde notwendig sein, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, Anlagen auf öffentlichen Flächen oder freistehenden Konstruktionen.
Tipp: Viele Installateure übernehmen die Anmeldung – zumindest teilweise. Kläre am besten vorab, welche Schritte übernommen werden und ob du entsprechende Nachweise erhältst.
Steuerliche Erfassung & rechtliche Rahmenbedingungen
Photovoltaikanlagen müssen auch steuerlich eingeordnet werden – unabhängig davon, ob sie groß oder klein sind und ob Strom eingespeist wird oder nicht. In vielen Fällen ist dafür eine formale Erfassung beim Finanzamt notwendig, meist über das ELSTER-Portal („Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“).
Seit 2023 sind Lieferung und Installation vieler Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Dennoch kann eine Anmeldung erforderlich sein, zum Beispiel zur Einordnung als Kleinunternehmer oder bei Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Welche Angaben konkret notwendig sind, hängt von der Anlagenart und der Nutzung ab.
Bei einfachen privaten Anlagen ist der Aufwand meist überschaubar. Bei Sonderfällen wie Erweiterungen, Vermietung, Mieterstrom oder gewerblicher Nutzung kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.
Besondere rechtliche Punkte im Überblick
Neben der eigentlichen Anmeldung gibt es einige rechtliche Aspekte, die je nach Standort, Gebäudetyp oder Nutzung relevant werden können. Diese betreffen vor allem Genehmigungen, Eigentumsverhältnisse sowie den technischen Netzanschluss.
Für klassische Dachanlagen in Wohngebieten ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Abweichungen gelten unter anderem bei denkmalgeschützten Gebäuden, Fassadeninstallationen oder freistehenden Konstruktionen. In solchen Fällen solltest du frühzeitig Rücksprache mit der zuständigen Behörde halten.
In Miet- oder Mehrparteienhäusern ist grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers notwendig. Der Zählerwechsel wird üblicherweise durch den Netzbetreiber veranlasst und kostet häufig zwischen 60 € und 150 €. Nach erfolgtem Netzanschluss erhältst du außerdem eine sogenannte ZerEZ-ID, mit der deine Anlage eindeutig registriert und identifizierbar ist.
Rechtliche Übersicht nach Anlagengröße
Je nach Größe und Art der Photovoltaikanlage unterscheiden sich die rechtlichen Anforderungen und Meldepflichten. Die folgende Übersicht dient als Orientierung und fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
| Anlage | Anmeldung erforderlich? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Balkonkraftwerk bis 800 W |
Ja – Marktstammdatenregister ggf. Netzbetreiber |
Zustimmung des Vermieters erforderlich, vereinfachtes Anmeldeverfahren |
| Dachanlage bis 30 kWp |
Ja – Netzbetreiber, MaStR, Finanzamt |
Umsatzsteuerfrei, Einspeisevergütung möglich, keine EEG-Umlage |
| Anlagen 30–100 kWp | Ja – alle Instanzen wie oben | Keine Steuerfreiheit mehr, Fernsteuerbarkeit kann erforderlich sein |
| Anlagen ab 100 kWp | Ja – inkl. Direktvermarktung | Keine feste Einspeisevergütung, zusätzlicher organisatorischer Aufwand |
Übersicht nach bestem Wissen, Stand: Mai 2025. Änderungen durch Gesetzgebung oder Netzbetreiber möglich.
