Stand: August 2026
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die Entwürfe für das EEG 2027 und ein neues Netzanschlusspaket beschlossen. Besonders für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen könnten sich dadurch wichtige Änderungen ergeben.
Geplant sind unter anderem ein schrittweiser Abschied von der bisherigen festen Einspeisevergütung, eine stärkere Direktvermarktung des Solarstroms und eine Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung neuer Dachanlagen.
Wichtig ist allerdings: Die neuen Regelungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Der Bundestag und gegebenenfalls der Bundesrat müssen sich noch mit den Entwürfen befassen. Einzelne Regelungen können sich deshalb bis zum Inkrafttreten noch verändern.
In diesem Beitrag erklären wir dir, was aktuell geplant ist, welche Anlagen betroffen sein könnten und worauf du bei der Planung einer neuen Photovoltaikanlage achten solltest.
Was ist das EEG 2027?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, regelt unter anderem die Förderung, Vermarktung und Netzeinspeisung von Strom aus Photovoltaik, Windkraft und anderen erneuerbaren Energien.
Mit dem EEG 2027 möchte die Bundesregierung die erneuerbaren Energien stärker in den Strommarkt integrieren. Neue Anlagen sollen sich künftig stärker an Strompreisen, Netzkapazitäten und dem tatsächlichen Energiebedarf orientieren.
Die Bundesregierung hält dabei grundsätzlich am Ziel fest, bis 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Gleichzeitig sollen Förderung und Netzausbau kosteneffizienter gestaltet werden.
Ist das EEG 2027 bereits beschlossen?
Nein.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 zunächst die entsprechenden Gesetzentwürfe beschlossen. Diese müssen anschließend das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Deshalb sollte momentan noch nicht von endgültigen gesetzlichen Vorgaben gesprochen werden. Für die Planung ist der Entwurf trotzdem wichtig, weil er deutlich zeigt, in welche Richtung sich der Photovoltaikmarkt entwickeln soll:
- mehr Eigenverbrauch,
- mehr Batteriespeicher,
- mehr intelligente Steuerung,
- stärkere Direktvermarktung,
- weniger dauerhaft garantierte Einspeisevergütung.
Ändert sich etwas für bestehende Photovoltaikanlagen?
Nach dem derzeitigen Stand sollen bestehende Anlagen grundsätzlich nach den bisherigen Regelungen weiterbetrieben werden können.
Die geplanten Änderungen richten sich vor allem an Photovoltaikanlagen, die ab 2027 neu in Betrieb genommen werden. Für bereits installierte Anlagen sollen grundsätzlich die bisherigen Regelungen weitergelten.
Wer bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, muss daher nach aktuellem Stand nicht befürchten, dass eine bestehende Einspeisevergütung rückwirkend abgeschafft wird.
Soll die feste Einspeisevergütung abgeschafft werden?
Einer der wichtigsten Punkte des Entwurfs betrifft die bisherige feste Einspeisevergütung.
Bislang erhalten Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen für eingespeisten Solarstrom über einen längeren Zeitraum einen gesetzlich festgelegten Vergütungssatz. Künftig soll dieses System schrittweise durch eine stärkere Direktvermarktung ersetzt werden.
Neue Anlagen sollen ihren Strom langfristig nicht mehr einfach zu einem dauerhaft garantierten Preis an den Netzbetreiber abgeben. Stattdessen soll der Solarstrom stärker über den Strommarkt verkauft werden.
Da eine funktionierende Direktvermarktung für sehr kleine Anlagen bisher noch nicht flächendeckend verfügbar ist, ist zunächst eine Übergangslösung vorgesehen.
Welche Übergangsregelung ist vorgesehen?
Nach dem aktuellen Entwurf sollen neue Dachanlagen zunächst für bis zu 36 Monate eine reduzierte Übergangsvergütung erhalten können.
Diese Zahlung soll nach derzeitiger Planung einen Cent pro Kilowattstunde unter dem vorgesehenen einheitlichen Fördersatz von 6,2 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Das würde einer Übergangsvergütung von ungefähr 5,2 Cent pro Kilowattstunde entsprechen.
Gleichzeitig soll der Kreis der Anlagen, die diese Übergangszahlung erhalten können, schrittweise kleiner werden:
- 2027 sollen Anlagen bis 50 kW berücksichtigt werden,
- 2028 Anlagen bis 25 kW,
- 2029 nur noch Anlagen unter 7 kW,
- ab 2030 soll die Übergangszahlung vollständig entfallen.
Diese Staffelung ist Teil des aktuellen Entwurfs und kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Was bedeutet Direktvermarktung bei einer privaten PV-Anlage?
Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Solarstrom nicht einfach über die klassische Einspeisevergütung abgerechnet. Stattdessen verkauft ein Direktvermarkter den Strom am Strommarkt.
Der Anlagenbetreiber schließt dafür normalerweise einen Vertrag mit einem entsprechenden Dienstleister. Dieser übernimmt unter anderem die Vermarktung, Abrechnung und Zuordnung der eingespeisten Strommengen.
Damit das funktioniert, werden in der Regel benötigt:
- ein intelligentes Messsystem,
- eine technische Steuerungseinrichtung,
- eine zuverlässige Datenübertragung,
- ein Vertrag mit einem Direktvermarkter,
- eine Anlage, die auf Preissignale reagieren kann.
Für direkt vermarkteten Solarstrom ist nach dem aktuellen Entwurf zusätzlich ein Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Ob und unter welchen Bedingungen sich die Direktvermarktung für sehr kleine Anlagen lohnt, wird aber auch von Gebühren, Vertragskosten und den verfügbaren Angeboten abhängen.
Was bedeutet die geplante 50-%-Einspeisegrenze?
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die maximale Leistung, die eine neue Photovoltaikanlage gleichzeitig in das öffentliche Stromnetz einspeisen darf.
Nach der aktuellen Kabinettsfassung sollen neue Dachanlagen mit weniger als 100 kW künftig höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung am Netzanschlusspunkt einspeisen dürfen. Balkonkraftwerke sollen davon ausgenommen bleiben.
Bei einer Photovoltaikanlage mit 10 kWp wären damit beispielsweise maximal 5 kW gleichzeitige Netzeinspeisung möglich.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Hälfte des erzeugten Solarstroms verloren geht.
Der Strom kann weiterhin:
- direkt im Haushalt verbraucht,
- in einem Batteriespeicher gespeichert,
- für eine Wärmepumpe genutzt,
- in ein Elektroauto geladen,
- zur Warmwasserbereitung verwendet werden.
Nur wenn die PV-Anlage mehr erzeugt, als gleichzeitig verbraucht, gespeichert oder eingespeist werden kann, müsste die Erzeugungsleistung begrenzt werden.
Warum werden Batteriespeicher dadurch wichtiger?
Je niedriger die zulässige Einspeiseleistung ist, desto wichtiger wird es, Solarüberschüsse im eigenen Gebäude sinnvoll zu nutzen.
Ein Batteriespeicher kann überschüssigen Solarstrom aufnehmen, bevor die Einspeisegrenze erreicht wird. Der gespeicherte Strom steht anschließend am Abend, in der Nacht oder bei höherem Verbrauch zur Verfügung.
Bei der Planung sollte deshalb künftig nicht nur auf die Speicherkapazität in Kilowattstunden geachtet werden. Auch die maximale Ladeleistung des Speichers ist entscheidend.
Ein großer Speicher mit geringer Ladeleistung kann kurze, hohe PV-Leistungsspitzen möglicherweise nicht vollständig aufnehmen. Wechselrichter, Batteriespeicher und Energiemanagement sollten deshalb aufeinander abgestimmt sein.
Sollte eine neue PV-Anlage deshalb kleiner geplant werden?
Nicht automatisch.
Eine kleinere Photovoltaikanlage erzeugt zwar geringere Leistungsspitzen, liefert aber auch morgens, abends, im Winter und bei bewölktem Himmel weniger Strom.
Deshalb wäre es meist falsch, die Dachfläche allein wegen einer Einspeisebegrenzung nicht vollständig zu nutzen.
Sinnvoller ist häufig eine abgestimmte Planung aus:
- ausreichend großer Modulfläche,
- passendem Wechselrichter,
- Batteriespeicher,
- intelligentem Energiemanagement,
- steuerbaren Verbrauchern.
Eine größere Anlage kann trotz begrenzter Einspeiseleistung weiterhin sinnvoll sein, wenn der erzeugte Strom im Gebäude genutzt oder zwischengespeichert wird.
Welche Rolle spielt ein Energiemanagementsystem?
Ein Energiemanagementsystem überwacht Erzeugung, Verbrauch, Speicherzustand und gegebenenfalls Strompreise.
Es kann beispielsweise entscheiden, ob überschüssiger Solarstrom:
- im Speicher geladen,
- für die Wallbox verwendet,
- an eine Wärmepumpe weitergegeben,
- zur Warmwasserbereitung genutzt,
- oder ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Durch die geplante stärkere Markt- und Netzorientierung werden solche Systeme künftig wichtiger. Eine moderne Photovoltaikanlage besteht damit immer weniger nur aus Modulen und Wechselrichter. Sie entwickelt sich zu einem steuerbaren Energiesystem für das gesamte Gebäude.
Was ist der Unterschied zum Solarspitzengesetz?
Das bereits geltende Solarspitzengesetz und der neue Entwurf zum EEG 2027 sind nicht dasselbe.
Das Solarspitzengesetz hat bereits Regeln zu negativen Strompreisen, intelligenter Messtechnik, Steuerbarkeit und einer vorübergehenden Begrenzung der Einspeiseleistung eingeführt.
Der Entwurf zum EEG 2027 geht deutlich weiter. Er soll die feste Einspeisevergütung schrittweise ablösen und die Direktvermarktung zum grundsätzlichen Modell für neue Anlagen machen.
Mehr zu den bereits geltenden Regeln findest du in unserem Beitrag Solarspitzengesetz einfach erklärt: Was du 2026 bei PV-Anlagen beachten solltest .
Wird Photovoltaik dadurch unwirtschaftlich?
Photovoltaik wird durch die geplanten Änderungen nicht automatisch unwirtschaftlich. Die Wirtschaftlichkeit wird sich aber stärker vom reinen Einspeisen hin zum eigenen Verbrauch verschieben.
Besonders attraktiv bleiben Anlagen bei Haushalten mit:
- hohem Stromverbrauch,
- Wärmepumpe,
- Elektroauto,
- Batteriespeicher,
- Verbrauch am Tag,
- flexibel steuerbaren Geräten.
Je mehr Solarstrom direkt selbst genutzt wird, desto weniger entscheidend ist die Höhe der Einspeisevergütung.
Der selbst verbrauchte Solarstrom ersetzt Strom, der sonst zu einem deutlich höheren Preis vom Energieversorger gekauft werden müsste. Diese Einsparung bleibt ein wichtiger wirtschaftlicher Vorteil der Photovoltaik.
Sollte man mit einer geplanten PV-Anlage bis zur endgültigen Entscheidung warten?
Nicht unbedingt.
Wer aktuell eine Anlage plant, sollte die politische Entwicklung berücksichtigen, aber nicht ausschließlich darauf warten. Planung, Netzanschluss, Produktauswahl und Installation benötigen ohnehin Zeit.
Entscheidend ist, eine Anlage möglichst zukunftsfähig aufzubauen:
- Wechselrichter mit moderner Steuerungs- und Kommunikationsfähigkeit,
- Vorbereitung auf intelligente Messsysteme,
- nachrüstbarer oder direkt integrierter Speicher,
- Einbindung von Wallbox oder Wärmepumpe,
- intelligentes Energiemanagement,
- sinnvoll genutzte Dachfläche.
Wer eine Inbetriebnahme noch im Jahr 2026 plant, sollte außerdem beachten, dass für die anzuwendenden Regelungen in der Regel das tatsächliche Inbetriebnahmedatum entscheidend ist. Eine Anlage sollte deshalb trotzdem nicht übereilt oder technisch unpassend zusammengestellt werden.
Worauf solltest du jetzt bei der Anlagenplanung achten?
Bei einer neuen Photovoltaikanlage solltest du nicht nur die aktuelle Einspeisevergütung betrachten.
Wichtige Fragen sind:
- Wie hoch ist dein Stromverbrauch tagsüber und abends?
- Ist eine Wärmepumpe vorhanden oder geplant?
- Soll ein Elektroauto geladen werden?
- Wie viel Solarstrom kann direkt genutzt werden?
- Welche Ladeleistung benötigt der Batteriespeicher?
- Kann das System dynamische Stromtarife berücksichtigen?
- Ist der Wechselrichter für Steuerung und Smart Meter vorbereitet?
- Kann ein Speicher später erweitert werden?
- Welche Ersatz- oder Notstromfunktionen werden benötigt?
Aus diesen Punkten ergibt sich, welche Kombination aus Modulen, Wechselrichter, Speicher und Energiemanagement zu deinem Gebäude passt.
Kurze Antworten zum EEG 2027
Ist das EEG 2027 bereits ein gültiges Gesetz?
Nein. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sind bestehende Photovoltaikanlagen betroffen?
Nach aktuellem Stand sollen bestehende Anlagen grundsätzlich nach den bisherigen Regelungen weiterlaufen.
Wird die Einspeisevergütung sofort vollständig abgeschafft?
Nein. Für neue Dachanlagen ist zunächst eine zeitlich und nach Anlagengröße begrenzte Übergangsvergütung vorgesehen.
Muss künftig jede Anlage in die Direktvermarktung?
Der Entwurf sieht grundsätzlich eine schrittweise Direktvermarktung neuer Anlagen vor. Wie die praktische Umsetzung für sehr kleine Anlagen genau funktionieren wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Bedeutet die 50-%-Grenze, dass die Hälfte des Solarstroms verloren geht?
Nein. Die Grenze betrifft die gleichzeitige Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt. Solarstrom kann weiterhin direkt verbraucht, gespeichert oder für steuerbare Verbraucher genutzt werden.
Ist ein Batteriespeicher künftig verpflichtend?
Nein. Ein Speicher ist nach aktuellem Stand nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Durch die begrenzte Einspeisung und den stärkeren Fokus auf Eigenverbrauch kann er aber wirtschaftlich und technisch wichtiger werden.
Fazit: Eigenverbrauch und intelligente Steuerung werden wichtiger
Der Entwurf zum EEG 2027 zeigt klar, wohin sich Photovoltaik entwickelt: weg von der reinen Einspeiseanlage und hin zu einem intelligent gesteuerten Energiesystem.
Für neue Anlagen könnten künftig vor allem drei Punkte entscheidend werden:
- weniger langfristig garantierte Einspeisevergütung,
- stärkere Direktvermarktung,
- maximal 50 Prozent gleichzeitige Netzeinspeisung.
Dadurch gewinnen Batteriespeicher, Energiemanagement, Wallboxen, Wärmepumpen und intelligente Messsysteme weiter an Bedeutung.
Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Die endgültigen Regelungen können sich im parlamentarischen Verfahren verändern. Wer heute eine Photovoltaikanlage plant, sollte deshalb nicht vorschnell reagieren, das System aber bereits auf mehr Eigenverbrauch, Steuerbarkeit und flexible Stromnutzung vorbereiten.
Du planst eine neue Photovoltaikanlage?
Stelle deine gewünschte Anlage Schritt für Schritt zusammen. Wir prüfen anschließend, welche Kombination aus Modulen, Wechselrichter, Speicher und Zubehör zu deinem Projekt passt.
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